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V10/86; V11/86•Verfassungsgerichtshof V10/86; V11/86
V10/86; V11/86Verfassungsgericht28.11.1986
Gewerberecht, Automaten
I. Die Worte ", Bundeshandelsakademie und -handelsschule (Traunsteinerweg)" in der Z1, die Worte "sowie in einem Umkreis von 200 m von diesen" in der Z2 und das Wort ", Postamt" in der Z3 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 3. Mai 1983, mit welcher, gestützt auf §52 Abs4 der Gewerbeordnung 1973 idF der Gewerbeordnungs-Nov. 1981, BGBl. 619, die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten, die zur Selbstbedienung durch Kunden bestimmt sind und zum Verkauf von Kaugummi, Schokolade, Zuckerwaren und anderen Süßigkeiten sowie von Kleinspielwaren dienen, untersagt wird, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
II. Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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