Verfassungsgerichtshof B316/85

B316/85Verfassungsgericht28.11.1986

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Verwaltungsstrafrecht, Benehmen ungestümes, Festnehmung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B316/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1986

Spruch

I. Der Bf. wurde durch seine am 29. März 1985 in Wien von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt.

Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.

II. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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