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G88/86•Verfassungsgerichtshof G88/86
G88/86Verfassungsgericht03.12.1986
Dienstrecht, Disziplinarrecht Beamte, Suspendierung
§112 Abs4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. 333/1979, idF des Artikels I Z10 des BG BGBl. 137/1983, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1987 in Kraft.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.
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