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B930/85•Verfassungsgerichtshof B930/85
B930/85Verfassungsgericht03.12.1986
VfGH / Abtretung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, Ordnungsstörung
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Die Beschwerde wird dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Bf. K I durch die an ihr vorgenommene Leibesvisitation und der Bf. Ing. W G durch das Anlegen von Handfesseln in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.
Im übrigen wird der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den VwGH abgewiesen.
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