Verfassungsgerichtshof V4/84

V4/84Verfassungsgericht04.12.1986

Regest

Straßenverwaltung, Interessentenweg

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V4/84

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.1986

Spruch

Die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Hallein vom 15. Dezember 1983, mit der der Domkapitelweg ab der Salzachtal Bundesstraße zu einer öffentlichen Interessentenstraße erklärt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Sbg. Landesregierung ist verpflichtet, die Aufhebung unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

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