Verfassungsgerichtshof G119/86

G119/86Verfassungsgericht11.12.1986

Regest

Finanzverfahren, Rechtsstaatsprinzip, Interessenabwägung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G119/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1986

Spruch

§254 der Bundesabgabenordnung, BGBl. 194/1961, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1987 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.

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