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G119/86•Verfassungsgerichtshof G119/86
G119/86Verfassungsgericht11.12.1986
Finanzverfahren, Rechtsstaatsprinzip, Interessenabwägung
§254 der Bundesabgabenordnung, BGBl. 194/1961, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1987 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im BGBl. verpflichtet.
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