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G5/86; G6/86•Verfassungsgerichtshof G5/86; G6/86
G5/86; G6/86Verfassungsgericht11.12.1986
VfGH / Präjudizialität, Landstreicherei, Polizeirecht, Kompetenz Bund - Länder Sittlichkeitspolizei, Lärmerregung, Anstandsverletzung, Sicherheitspolizei, Sittlichkeitspolizei, Unschuldsvermutung, Beweislast
§3a des Gesetzes vom 23. April 1975, mit dem verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen erlassen werden (Sbg. Landes-Polizeistrafgesetz), LGBl. für das Land Sbg. Nr. 58/1975, idF LGBl. 13/1979, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Sbg. ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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