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G112/86•Verfassungsgerichtshof G112/86
G112/86Verfassungsgericht13.12.1986
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Worte "in Erwartung einer letztwilligen Zuwendung" in §15 Abs1 Z6 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955, BGBl. 141, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1987 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. verpflichtet.
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