Verfassungsgerichtshof B74/87

B74/87Verfassungsgericht12.06.1987

Regest

Urheberrecht, Kollegialbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B74/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.06.1987

Spruch

Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, der Bf. zu Handen ihres Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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