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B1143/86•Verfassungsgerichtshof B1143/86
B1143/86Verfassungsgericht12.06.1987
Verwaltungsstrafrecht, Festnehmung, Identitätsfeststellung, VfGH / Kosten
Der Bf. ist durch seine am 27. Oktober 1986 um 8 Uhr 15 als Lenker eines Pkw im Stadtgebiet von Salzburg von Organen der Bundespolizeidirektion Salzburg verfügte Festnahme und anschließende Anhaltung in Haft im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) und das Land Salzburg sind schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 11.000,-- bestimmten Verfahrenskosten je zur Hälfte binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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