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B84/85•Verfassungsgerichtshof B84/85
B84/85Verfassungsgericht12.06.1987
Waffengebrauch, Versammlungsrecht, VfGH / Kosten
Der Bf. ist dadurch, daß er am 19. Dezember 1984 um etwa 08.00 Uhr in der Stopfenreuther Au von Sicherheitswachebeamten mit Gummiknüppeln geschlagen, getreten und mittels einer Fahne am Hals gewürgt wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit S 22.367,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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