Verfassungsgerichtshof A7/85

A7/85Verfassungsgericht15.06.1987

Regest

VfGH / Klagen, VfGH / Liquidierungsklage, Bescheid Rechtskraft, Dienstrecht Bezüge, Arbeitsrecht, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A7/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1987

Spruch

Die beklagte Marktgemeinde ist schuldig, dem Kläger zuhanden seines Vertreters an Dienstbezügen für die Zeit vom 1. Jänner 1983 bis 31. Dezember 1984 267.040,84 S und 4 % Zinsen ab 16. Mai 1985 binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu bezahlen.

Im übrigen wird die Klage als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

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