Verfassungsgerichtshof G52/87

G52/87Verfassungsgericht16.06.1987

Regest

Einkommensteuer, Belastung außergewöhnliche

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G52/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.1987

Spruch

Der zweite Satz des §34 Abs2 des BG vom 24. November 1972 über die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1972 - EStG 1972), BGBl. Nr. 440 in der Fassung der Nov. BGBl. Nr. 587/1983, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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