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G141/86; G142/86•Verfassungsgerichtshof G141/86; G142/86
G141/86; G142/86Verfassungsgericht16.06.1987
VfGH / Individualantrag, Weinrecht, Lebensmittelrecht, Wirtschaftslenkung, Umweltschutz, Wettbewerb unlauterer
1. ) Der Antrag festzustellen, daß §4 Abs3 des WeinG 1985 in der Stammfassung verfassungswidrig war, wird zurückgewiesen.
2. ) Auch die weiteren Anträge, soweit sie von der zweitantragstellenden Gesellschaft und vom Drittantragsteller eingebracht wurden, werden zurückgewiesen.
3. ) Der auf Aufhebung von Stellen des Weingesetzes 1985 in der Fassung der Nov. BGBl. 372/1986 gerichtete Antrag des Erstantragstellers wird abgewiesen.
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