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G21/87•Verfassungsgerichtshof G21/87
G21/87Verfassungsgericht20.06.1987
Dienstrecht, Abfertigung
Die Z2 im §26 Abs3 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der Fassung der Nov. BGBl. Nr. 656/1983, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai 1988 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
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