Verfassungsgerichtshof A1/87

A1/87Verfassungsgericht20.06.1987

Regest

Zivilrecht, Zinsen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof A1/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1987

Spruch

Die Klage wird abgewiesen.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei, zu Handen der Finanzprokuratur, die mit S 1.648,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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