Verfassungsgerichtshof B127/87

B127/87Verfassungsgericht02.07.1987

Regest

Bescheidbegriff, VfGH / Anlaßverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B127/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.1987

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Bf. die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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