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B275/87•Verfassungsgerichtshof B275/87
B275/87Verfassungsgericht24.09.1987
Finanzstrafrecht, Freiheitsstrafen, Festnehmung
Der Bf. ist dadurch, daß er im Auftrag des Finanzamts Wien-Umgebung von Sicherheitsorganen am 27. Februar 1987 nachmittags festgenommen und anschließend bis zu seiner Einlieferung in das Gefangenenhaus II des Landesgerichts für Strafsachen Wien angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Bf. zu Handen seines Vertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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