Verfassungsgerichtshof B416/86

B416/86Verfassungsgericht24.09.1987

Regest

Grundverkehrsrecht, Auslegung eines Antrages, Kompetenz, Geltung Wirksamkeit, Anwendbarkeit Gesetz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B416/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.1987

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Das Land Tirol ist schuldig, der Bf. die mit S 11.000,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.