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B268/87•Verfassungsgerichtshof B268/87
B268/87Verfassungsgericht25.09.1987
Polizeirecht, Ordnungsstörung
Der Bf. ist dadurch, daß er am 10. Feber 1987 um 20,20 Uhr in der Staatsoper von einem Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und anschließend bis 21,00 Uhr im Inspektionszimmer angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf., zu Handen des Beschwerdevertreters, die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
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