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B239/87•Verfassungsgerichtshof B239/87
B239/87Verfassungsgericht25.09.1987
VfGH / Zuständigkeit
1. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt. Die Beschwerde wird dem VwGH zur Entscheidung abgetreten.
Kosten werden nicht zugesprochen.
2. Der Antrag des Einschreiters auf Zuspruch einer Entschädigung wird zurückgewiesen.
Das Begehren, diesen Antrag dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.
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