Verfassungsgerichtshof B239/87

B239/87Verfassungsgericht25.09.1987

Regest

VfGH / Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B239/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1987

Spruch

1. Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt. Die Beschwerde wird dem VwGH zur Entscheidung abgetreten.

Kosten werden nicht zugesprochen.

2. Der Antrag des Einschreiters auf Zuspruch einer Entschädigung wird zurückgewiesen.

Das Begehren, diesen Antrag dem VwGH abzutreten, wird abgewiesen.

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