Verfassungsgerichtshof V17/87

V17/87Verfassungsgericht30.09.1987

Regest

VfGH / Prüfungsumfang, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Krankenanstalten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V17/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1987

Spruch

I. Die von der Vorarlberger Landesregierung genehmigte

V der Stadtvertretung der Stadt Dornbirn vom 23. Juni 1981 wird, soweit sie sich auf die Grundparzellen 8272/2 und 8272/3 bezieht, als gesetzwidrig aufgehoben.

II. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. März 1988 in Kraft.

III. Die Vorarlberger Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche verpflichtet.

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