Verfassungsgerichtshof B56/87

B56/87Verfassungsgericht30.09.1987

Regest

VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, Finanzverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B56/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1987

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der bf. Gesellschaft zu Handen ihres Vertreters die mit 12.100 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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