Verfassungsgerichtshof B1283/86

B1283/86Verfassungsgericht30.09.1987

Regest

Grundverkehrsrecht, Interessen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1283/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1987

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der bf. Partei zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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