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G142/87•Verfassungsgerichtshof G142/87
G142/87Verfassungsgericht01.10.1987
VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Trennbarkeit, Baurecht, Raumordnung, Widmungsbewilligung, Baubewilligung, Auslegung verfassungskonforme
§6a der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149, in der Fassung der Nov. LGBl. Nr. 130/1974, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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