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B426/86•Verfassungsgerichtshof B426/86
B426/86Verfassungsgericht02.10.1987
Umsatzsteuer, Steuersätze, Person juristische
1. Das Verfahren wird, soweit im angefochtenen Bescheid über die Umsatzsteuer für das Jahr 1982 abgesprochen wird, eingestellt.
2. Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit er die Vorschreibung von Umsatzsteuer für das Jahr 1984 betrifft, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird insoweit abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die bf. Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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