Verfassungsgerichtshof B1193/86; B1194/86

B1193/86; B1194/86Verfassungsgericht03.10.1987

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1193/86,B1194/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1987

Spruch

I. Den Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde wird stattgegeben.

II. Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide wegen

Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, den Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit je 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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