Verfassungsgerichtshof B1098/86

B1098/86Verfassungsgericht03.10.1987

Regest

Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1098/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.1987

Spruch

Die bf. Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die bf. Gesellschaft durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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