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B376/87; B512/87•Verfassungsgerichtshof B376/87; B512/87
B376/87; B512/87Verfassungsgericht05.10.1987
VfGH / Fristen, Fremdenpolizei, Schubhaft
1. Die Behandlung der gegen die Bescheide der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 2. März 1987 und vom 15. April 1987 gerichteten Beschwerden wird abgelehnt.
Die Beschwerden werden dem VwGH zur Entscheidung abgetreten.
2. Soweit sich die zu B376/87 erhobene Beschwerde gegen die Anhaltung am 9. und 10. September 1986 wendet, wird sie zurückgewiesen.
In diesem Umfang wird der Antrag, die Beschwerde dem VwGH abzutreten, abgewiesen.
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