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G1/87; G171/87•Verfassungsgerichtshof G1/87; G171/87
G1/87; G171/87Verfassungsgericht06.10.1987
Gewerberecht, Güterbeförderung, VfGH / Prüfungsmaßstab, Wirtschaftslenkung, Marktwirtschaft freie, Bundesbahnen, Umweltschutz, VfGH / Trennbarkeit
Die Wortfolge ", ein Bedarf nach der beabsichtigten Gewerbeausübung besteht" im §5 Abs1 erster Satz sowie der §5 Abs2 des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 63/1952, in der Fassung der Nov. BGBl. Nr. 630/1982 werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1988 in Kraft.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.
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