Verfassungsgerichtshof G109/87

G109/87Verfassungsgericht07.10.1987

Regest

Wahlrecht, Sachwalterbestellung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G109/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1987

Spruch

§24 Nationalrats-Wahlordnung 1971, BGBl. Nr. 391/1970, idF BGBl. Nr. 136/1983 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1988 in Kraft.

Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.

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