Verfassungsgerichtshof B1046/86

B1046/86Verfassungsgericht07.10.1987

Regest

Zivildienst

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1046/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.1987

Spruch

Die bf. Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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