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G47/87•Verfassungsgerichtshof G47/87
G47/87Verfassungsgericht08.10.1987
Jugendfürsorge, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Zivilrecht, Vormundschaftsrecht, Kindschaftsrecht
§26 Abs2 des Jugendwohlfahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1954, wird nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
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