Verfassungsgerichtshof B280/87

B280/87Verfassungsgericht14.10.1987

Regest

Schieß- und Sprengmittelwesen

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B280/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1987

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Landesverteidigung) ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 11.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.