Verfassungsgerichtshof B353/86; B354/86; B355/86; B356/86; B357/86; B358/86; B359/86; B360/86; B361/86

B353/86; B354/86; B355/86; B356/86; B357/86; B358/86; B359/86; B360/86; B361/86Verfassungsgericht14.10.1987

Regest

Selbstverwaltung, Landarbeiterkammern, berufliche Vertretungen, Kompetenz Bund - Länder Landwirtschaft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B353/86,B354/86,B355/86,B356/86,B357/86,B358/86,B359/86,B360/86, B361/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.1987

Spruch

Die Bf. sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, den Bf. zuhanden ihres Vertreters die mit 15.950 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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