Verfassungsgerichtshof B797/87; B798/87; B799/87; B800/87

B797/87; B798/87; B799/87; B800/87Verfassungsgericht26.11.1987

Regest

Festnehmung, Strafrecht, Strafprozeßrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B797/87,B798/87,B799/87,B800/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1987

Spruch

Die Bf. sind dadurch, daß sie am 11. Juli 1987 gegen

16. 45 Uhr von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Kitzbühel festgenommen und bis zur Verhängung der Untersuchungshaft nach

19. 10 Uhr dieses Tages in Haft gehalten wurden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den bf. Parteien zu Handen des Bf. die mit je S 11.000,-bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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