Verfassungsgerichtshof B576/87

B576/87Verfassungsgericht26.11.1987

Regest

Disziplinarrecht Rechtsanwälte, VfGH / Gegenstandslosigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B576/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.1987

Spruch

1. Das Verfahren über die Beschwerde gegen den Bescheid der Rechtskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 19. Mai 1987, Z1336/85, wird eingestellt.

2. Der Bf. ist durch den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 11. Mai 1987, Z Bkd 67/85-14, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

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