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B463/87•Verfassungsgerichtshof B463/87
B463/87Verfassungsgericht27.11.1987
Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, VfGH / Kosten
Der Bf. ist dadurch, daß er am 30. März 1987 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und in der Folge etwa 45 Minuten angehalten worden ist, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Das Land Wien ist schuldig, dem Bf. die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.
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