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B462/87•Verfassungsgerichtshof B462/87
B462/87Verfassungsgericht27.11.1987
Grundrecht, Festnehmung
Der Bf. ist am 1. April 1987 in Wien durch seine polizeiliche Festnehmung (um 2 Uhr 40) und anschließende Anhaltung (bis 11 Uhr 40) im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit
11. 000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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