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G49/87; G50/87•Verfassungsgerichtshof G49/87; G50/87
G49/87; G50/87Verfassungsgericht30.11.1987
VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang, Dienstrecht Richter, Nebentätigkeit
1. In §63 Abs3 des BG vom 14. Dezember 1961, BGBl. Nr. 305, über das Dienstverhältnis der Richter und Richteramtsanwärter (Richterdienstgesetz-RDG), wird die Wortfolge "dies im unmittelbaren Bundesinteresse gelegen ist oder" als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1988 in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
2. Im übrigen wird das Gesetzesprüfungsverfahren eingestellt.
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