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B298/86; B1222/86•Verfassungsgerichtshof B298/86; B1222/86
B298/86; B1222/86Verfassungsgericht05.12.1987
Bergrecht, Verwaltungsverfahren, Kompetenz Bund - Länder
Die bf. Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerden werden abgewiesen.
und dem VwGH zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die bf. Gesellschaft in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.
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