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B253/87•Verfassungsgerichtshof B253/87
B253/87Verfassungsgericht07.12.1987
Verwaltungsstrafrecht, Festnehmung, Fluchtgefahr, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Kosten
1. Der Bf. ist durch die am 5. Feber 1987 um etwa 13,45 Uhr stattgefundene Vorführung vom Gendarmerieposten Gisingen zur Bezirkshauptmannschaft Feldkirch und durch die Anhaltung bei dieser Behörde bis zur Ausfolgung des Schubhaftbescheides um 15,00 Uhr im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
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