Verfassungsgerichtshof B1218/86

B1218/86Verfassungsgericht07.12.1987

Regest

Polizeirecht, Lärmerregung, Grundrechte, Kunstfreiheit, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1218/86

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1987

Spruch

Die Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Kunst verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der Bf. zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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