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G134/87; G143/87•Verfassungsgerichtshof G134/87; G143/87
G134/87; G143/87Verfassungsgericht10.12.1987
VfGH / Präjudizialität, Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
In §16 Abs1 Z1 des Gesetzes vom 14. Oktober 1976 über die Raumordnung in Niederösterreich, LGBl. 8000-2, wird die Wortfolge "in Wohngebäuden untergebracht werden können und" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. November 1988 in Kraft.
Frühere Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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