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V82/86•Verfassungsgerichtshof V82/86
V82/86Verfassungsgericht11.12.1987
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan
Die V der Stadtgemeinde Herzogenburg vom 29. Oktober 1979 über den Flächenwidmungsplan wird insoweit als gesetzwidrig aufgehoben, als sie das Grundstück 1053/1 KG Oberndorf in der Ebene als "Bauland-Agrargebiet" widmet.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
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