Verfassungsgerichtshof B1021/87

B1021/87Verfassungsgericht12.12.1987

Regest

Zivildienst

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1021/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1987

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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