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B805/87•Verfassungsgerichtshof B805/87
B805/87Verfassungsgericht25.02.1988
VfGH / Legitimation
1. Die von Dkfm. Dr. H M M namens der Wassergenossenschaft ab Oberen Ybbser Mühlbach erhobene Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Dkfm.Dr. H M M ist dadurch, daß er am 26. Juni 1987 von Organen des Gendarmeriepostens Neumarkt/Ybbs um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Marktgemeinde Neumarkt a.d. Ybbs festgenommen wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Bf. die mit S 11.000,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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