Verfassungsgerichtshof B1262/87

B1262/87Verfassungsgericht09.06.1988

Regest

Wählerevidenz, Wahlrecht aktives, Wohnsitz,

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1262/87

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.1988

Spruch

Der Bf. ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Burgenland ist schuldig, dem Bf. zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 11.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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