Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
B1220/87•Verfassungsgerichtshof B1220/87
B1220/87Verfassungsgericht10.06.1988
VfGH / Zuständigkeit, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung
1. Der Bf. ist durch seine am 12. Oktober 1987, 22,15 Uhr in Salzburg durch Organe der Bundespolizeidirektion Salzburg erfolgte Festnahme und die darauffolgende Anhaltung bis 13. Oktober 1987, 11,30 Uhr, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
In diesem Umfang wird die Beschwerde abgewiesen.
2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
3. Der Bf. ist schuldig, dem Bund, zu Handen der Finanzprokuratur, die mit 10.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.