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B1187/87•Verfassungsgerichtshof B1187/87
B1187/87Verfassungsgericht10.06.1988
Fremdenpolizei, Festnehmung, Schubhaft, VfGH / Zuständigkeit, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Vollstreckungshandlung
Den Bf. ist durch die am 22. Oktober 1987 um 21,45 Uhr in Wien durch Kriminalbeamte der Bundespolizeidirektion Wien erfolgte Festnahme und die Anhaltung bis 23. Oktober 1987, 20,10 Uhr im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
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